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Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Erbrecht ohne Erben in Österreich
Hinter „Keine Erben“ steht Dr. Daniel Bramböck, promovierter Jurist und Geschäftsführer der D A B Immobilien & Projektentwicklung GmbH in Wörgl. Durch seine Tätigkeit im Immobilienbereich verfügt er über ein weitreichendes Netzwerk zu Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und gemeinnützigen Einrichtungen.
„Keine Erben“ ist keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Notariat. Wir geben Orientierung und begleiten Sie – die rechtsverbindliche Beratung und Errichtung Ihres Testaments erfolgt durch einen Notar oder Rechtsanwalt.
„Keine Erben“ ist eine Initiative von Dr. Daniel Bramböck, promoviertem Juristen aus Tirol. Sie richtet sich an Menschen, die keine Kinder, keinen Ehe- oder eingetragenen Partner und keine nahen Angehörigen haben – oder die ihr Vermögen bewusst anders weitergeben möchten.
Wir zeigen Ihnen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten es gibt, damit Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne weiterwirkt, und begleiten Sie auf Wunsch bis zur rechtssicheren Umsetzung beim Notar oder Rechtsanwalt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie reicht in Österreich bis zu den Urgroßeltern – häufig erben dadurch entfernte Verwandte, zu denen kaum Kontakt besteht.
Gibt es überhaupt keine gesetzlichen Erben, kann nur unter engen Voraussetzungen eine Lebensgefährtin bzw. ein Lebensgefährte erben. Andernfalls fällt der Nachlass an den Staat (Aneignungsrecht des Bundes, § 750 ABGB).
Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, wer oder was von Ihrem Lebenswerk profitiert – Menschen, die Ihnen nahestehen, oder Anliegen, die Ihnen wichtig sind.
1. Kostenloses Erstgespräch – telefonisch, per Video oder persönlich.
2. Gemeinsam klären wir Ihre Wünsche, Ihre Vermögenswerte und mögliche Begünstigte.
3. Wir zeigen Ihnen passende Gestaltungsmöglichkeiten: Testament, Vermächtnisse, Auflagen, Stiftung, Testamentsvollstreckung.
4. Die rechtsverbindliche Errichtung erfolgt durch einen Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl – auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Vertrauensperson aus unserem Netzwerk.
5. Auf Wunsch übernimmt Dr. Bramböck als Vertrauensperson bzw. Testamentsvollstrecker die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod tatsächlich umgesetzt wird. Diese Rolle wird im Testament bzw. notariell festgelegt.
Die Möglichkeiten sind vielfältig und lassen sich kombinieren:
• Freunde, Nachbarn, Pflegepersonen oder entfernte Verwandte als Erben einsetzen
• Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Pfarren, Forschungseinrichtungen oder den Tierschutz bedenken
• Vermächtnisse: einzelne Gegenstände, Geldbeträge oder eine Immobilie gezielt zuwenden
• Auflagen: z. B. Grabpflege oder die Versorgung eines Haustiers
• Eine eigene gemeinnützige Stiftung errichten oder an eine bestehende Stiftung zustiften
Wichtig: Wer keine Kinder und keinen Ehe- oder eingetragenen Partner hat, hat in Österreich keine Pflichtteilsberechtigten und kann daher weitgehend frei über sein Vermögen verfügen.
Nein. Die Orientierungsberatung durch „Keine Erben“ ist kostenlos und unverbindlich. Unser Ziel ist nicht, Geld zu verdienen, sondern dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod sinnvoll weiterwirkt.
Kosten können nur bei Dritten entstehen – etwa für den Notar oder Rechtsanwalt, der Ihr Testament errichtet und im Testamentsregister registriert. Diese Kosten erfahren Sie immer vorab.
Nein – und wir legen Wert auf völlige Transparenz. Sie entscheiden frei, wen Sie bedenken und welchen Notar oder Rechtsanwalt Sie beauftragen. Sollte im Zuge der Umsetzung eine kostenpflichtige Leistung sinnvoll sein, etwa die Bewertung oder Verwertung einer Immobilie im Rahmen der Testamentsvollstreckung, wird dies vorab offen besprochen und schriftlich festgehalten.
Absolut vertraulich. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um Sie zu beraten, und verarbeiten sie nach den Vorgaben der DSGVO. An Dritte – etwa einen Notar oder Rechtsanwalt – geben wir Informationen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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