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Erbschaftssteuer in Österreich? Was beim Erben wirklich anfällt

Autorenbild: Dr. Daniel Bramböck
Dr. Daniel Bramböck
1. Okt.
1 Min. Lesezeit

„Muss mein Erbe hohe Steuern zahlen?“ Diese Frage beschäftigt viele, die über ihren Nachlass nachdenken. Die gute Nachricht vorweg: Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr. Ganz kostenlos ist ein Erbe trotzdem nicht immer.

Grunderwerbsteuer bei Immobilien

Wer eine Liegenschaft, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt, zahlt Grunderwerbsteuer. Bei Erbschaften gilt ein Stufentarif auf Basis des Grundstückswerts: 0,5 Prozent für die ersten 100.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für den darüber liegenden Wert. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verwandter, ein Freund oder eine Organisation erbt.

Eintragungsgebühr für das Grundbuch

Für die Eintragung ins Grundbuch fällt grundsätzlich eine Gebühr von 1,1 Prozent an. Für Erwerbe im Familienkreis gibt es eine begünstigte Bemessungsgrundlage.

Kosten des Verlassenschaftsverfahrens

Für das Verlassenschaftsverfahren fallen Gebühren für den Notar als Gerichtskommissär an, die sich am Wert des Nachlasses orientieren. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Gutachten, Räumung oder Verwertung.

Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen sind ebenfalls steuerfrei, müssen aber ab bestimmten Wertgrenzen dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Immobilien fällt auch bei Schenkungen Grunderwerbsteuer an.

Zuwendungen an Stiftungen

Für Zuwendungen an Privatstiftungen gelten eigene Regeln, etwa die Stiftungseingangssteuer. Bei gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen sollte die steuerliche Situation vorab mit einem Steuerberater geklärt werden.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

 
 
 

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