Immobilie vererben ohne Erben: Was mit Haus und Wohnung passiert

Bei vielen Menschen ist die eigene Wohnung oder das eigene Haus der größte Vermögenswert. Gerade ohne Erben stellt sich die Frage: Was soll damit nach meinem Tod geschehen – und wer kümmert sich darum?
Was ohne Regelung passiert
Ohne Testament fällt die Immobilie an die gesetzlichen Erben, im Extremfall an den Staat. Bis das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist, steht die Immobilie häufig leer. Betriebskosten, Versicherung und Instandhaltung laufen weiter, und niemand fühlt sich zuständig.
Ihre Möglichkeiten
Vermächtnis an eine Person: Ein Freund, eine Nachbarin oder eine Pflegeperson erhält die Immobilie direkt.
Wohnrecht oder Fruchtgenuss: Eine nahestehende Person darf die Wohnung lebenslang nutzen, danach geht sie an eine Organisation oder eine andere Person.
Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation: Die Organisation erhält die Immobilie und kann sie nutzen oder verwerten.
Verkauf durch den Testamentsvollstrecker: Die Immobilie wird nach Ihrem Tod verkauft und der Erlös nach Ihren Vorgaben verteilt – etwa an mehrere Organisationen.
Regelungen zu Lebzeiten: etwa eine Übertragung unter Vorbehalt eines Wohnrechts. Solche Schritte sind weitreichend und sollten nur nach sorgfältiger Beratung beim Notar erfolgen.
Worauf Sie achten sollten
Bezeichnen Sie die Immobilie eindeutig, am besten mit Grundbuchsdaten (Katastralgemeinde, Einlagezahl, gegebenenfalls Wohnungseigentumsobjekt). Regeln Sie, wer die laufenden Kosten trägt, solange ein Wohnrecht besteht. Und bedenken Sie: Viele Organisationen bevorzugen Geld gegenüber einer Immobilie – ein Verkauf durch einen Testamentsvollstrecker kann daher sinnvoller sein als eine direkte Übertragung.
Steuern und Gebühren
Beim Erwerb einer Immobilie von Todes wegen fällt Grunderwerbsteuer an, die nach einem Stufentarif vom Grundstückswert berechnet wird. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr für das Grundbuch. Die genaue Belastung hängt vom Einzelfall ab.
Erfahrung aus dem Immobilienbereich
Dr. Daniel Bramböck ist seit vielen Jahren im Immobilienbereich tätig. Er kann einschätzen, welche Lösung für Ihre Immobilie realistisch ist, und – als Testamentsvollstrecker – dafür sorgen, dass sie nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verwendet oder verwertet wird.
Kostenlose Erstberatung
Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Kommentare