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Testamentsvollstrecker: Damit Ihr letzter Wille wirklich umgesetzt wird

Autorenbild: Dr. Daniel Bramböck
Dr. Daniel Bramböck
1. Okt.
2 Min. Lesezeit

Ein Testament legt fest, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Doch wer sorgt dafür, dass es tatsächlich so umgesetzt wird? Gerade wenn keine Angehörigen da sind, ist diese Frage entscheidend. Die Antwort ist der Testamentsvollstrecker.

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Das österreichische Recht ermöglicht es, im Testament eine Person zu bestimmen, die für die Vollziehung des letzten Willens sorgt (§ 816 ABGB). Sie handelt im Interesse des Verstorbenen und achtet darauf, dass dessen Anordnungen eingehalten werden.

Typische Aufgaben

  • Erfüllung von Vermächtnissen an Personen und Organisationen

  • Überwachung von Auflagen und Zweckbindungen, etwa wie eine Spende verwendet wird

  • Organisation der Wohnungsräumung, Bewertung und gegebenenfalls Verkauf einer Immobilie

  • Ansprechperson für den Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren

  • Erledigung persönlicher Wünsche, etwa zur Bestattung, Grabpflege oder Versorgung eines Haustiers

Wen soll ich wählen?

Entscheidend ist Vertrauen. Der Testamentsvollstrecker sollte zuverlässig, unabhängig und organisatorisch erfahren sein und Erfahrung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen mitbringen. Sinnvoll ist auch, einen Ersatz zu benennen, falls die gewählte Person das Amt nicht übernehmen kann. Die Befugnisse und eine allfällige Vergütung sollten im Testament klar geregelt sein.

Unser Angebot

Bei „Keine Erben“ kann Dr. Daniel Bramböck auf Wunsch die Rolle der Vertrauensperson bzw. des Testamentsvollstreckers übernehmen. Gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl wird diese Rolle rechtssicher im Testament verankert – damit Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn niemand mehr da ist, der sich darum kümmert.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

 
 
 

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