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Erbt der Staat? Was ohne Erben mit Ihrem Vermögen passiert

Autorenbild: Dr. Daniel Bramböck
Dr. Daniel Bramböck
1. Okt.
2 Min. Lesezeit

„Wenn ich niemanden habe, erbt doch der Staat“ – diesen Satz hören wir häufig. Er stimmt nur zum Teil. Tatsächlich fällt ein Nachlass in Österreich nur dann an den Staat, wenn es weder ein Testament noch erbberechtigte Personen gibt. Und das lässt sich mit wenig Aufwand verhindern.

Die Reihenfolge: Wer kommt zuerst?

  • Zuerst gilt ein gültiges Testament oder ein Erbvertrag.

  • Fehlt ein solches, erben Ehegatten, eingetragene Partner und Verwandte nach der gesetzlichen Erbfolge – bis hin zu den Urgroßeltern.

  • Gibt es keine gesetzlichen Erben, kann eine Lebensgefährtin bzw. ein Lebensgefährte erben, sofern beide zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 748 ABGB).

  • Erst wenn all das nicht zutrifft, kann sich der Bund den Nachlass aneignen (§ 750 ABGB).

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach jedem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt, das ein Notar als Gerichtskommissär leitet. Er ermittelt das Vermögen und sucht nach Testamenten und Erben. Sind keine Erben bekannt, werden sie öffentlich gesucht. Meldet sich niemand mit einem Erbrecht, überlässt das Gericht den Nachlass dem Bund. Das Vermögen fließt dann in den allgemeinen Haushalt der Republik – ohne dass Sie Einfluss darauf haben, wofür es verwendet wird.

Warum das selten im Sinne der Verstorbenen ist

Viele Menschen hätten ihr Vermögen lieber einer Freundin, einem langjährigen Nachbarn, dem örtlichen Verein, einer Forschungseinrichtung oder dem Tierschutz hinterlassen. Ohne Testament ist das nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich Verfahren ohne bekannte Erben oft über lange Zeit hinziehen – während dieser Zeit stehen etwa Wohnungen leer oder müssen verwaltet werden.

So bestimmen Sie selbst

Ein formgültiges Testament genügt, um den Heimfall an den Staat zu verhindern. Sie können eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erben einsetzen, einzelne Vermögenswerte als Vermächtnis zuwenden und eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker bestimmen. Damit Ihr Testament auch gefunden wird, sollte es bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt und im Testamentsregister registriert werden.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

 
 
 

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