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Keine Erben in Österreich: Wer bekommt mein Vermögen?

Autorenbild: Dr. Daniel Bramböck
Dr. Daniel Bramböck
1. Okt.
2 Min. Lesezeit

Viele Menschen in Österreich haben keine Kinder, sind nicht verheiratet oder haben ihre nächsten Angehörigen bereits verloren. Die Frage „Wer bekommt eigentlich einmal mein Vermögen?“ bleibt dabei oft unbeantwortet – bis es zu spät ist. Dieser Beitrag erklärt, was das Gesetz vorsieht, wenn kein Testament vorhanden ist, und warum es sich lohnt, selbst vorzusorgen.

Die gesetzliche Erbfolge: vier Linien

Hinterlässt jemand kein gültiges Testament, bestimmt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), wer erbt. Die Verwandten werden dabei in vier Linien – sogenannte Parentelen – eingeteilt:

  • 1. Linie: Kinder, Enkel und weitere Nachkommen

  • 2. Linie: Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen

  • 3. Linie: Großeltern und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen

  • 4. Linie: Urgroßeltern – deren Nachkommen erben nach österreichischem Recht nicht mehr

Es gilt ein einfacher Grundsatz: Solange auch nur eine erbberechtigte Person aus einer näheren Linie vorhanden ist, gehen alle entfernteren Linien leer aus. Ehegatten und eingetragene Partner erben neben Kindern ein Drittel, neben den Eltern des Verstorbenen zwei Drittel und in allen übrigen Fällen den gesamten Nachlass.

Was passiert, wenn es gar keine Erben gibt?

Gibt es niemanden aus den vier Linien und keinen Ehe- oder eingetragenen Partner, kann unter Umständen die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte erben – allerdings nur, wenn beide zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 748 ABGB). Ist auch das nicht der Fall, kann sich die Republik Österreich den Nachlass aneignen (§ 750 ABGB).

Das Problem: Entscheidungen, die Sie nicht getroffen haben

In der Praxis führt die gesetzliche Erbfolge oft zu Ergebnissen, die sich niemand gewünscht hat: Eine Cousine, die man seit Jahrzehnten nicht gesehen hat, erbt das Haus. Die Nachbarin, die sich jahrelang gekümmert hat, geht leer aus. Der Verein, in dem man ein Leben lang aktiv war, erhält nichts. Sind die Erben unbekannt oder schwer auffindbar, zieht sich das Verlassenschaftsverfahren zudem oft lange hin.

Die gute Nachricht: Sie sind weitgehend frei

Seit der Erbrechtsreform 2017 sind in Österreich nur noch Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Wer keine Kinder hat und nicht verheiratet ist, kann daher grundsätzlich frei bestimmen, wer was bekommt – Freunde, Weggefährten, gemeinnützige Organisationen oder eine Kombination daraus.

So gehen Sie vor

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen: Immobilien, Konten, Wertpapiere, Versicherungen, wertvolle Gegenstände.

  • Überlegen Sie, welche Menschen und Anliegen Ihnen wichtig sind.

  • Lassen Sie sich zu den Gestaltungsmöglichkeiten beraten.

  • Errichten Sie ein formgültiges Testament und lassen Sie es im Testamentsregister registrieren.

  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker, die Ihren Willen später umsetzt.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

 
 
 

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