Testament ohne Kinder: So bestimmen Sie selbst, wer erbt

Wer keine Kinder hat, hat beim Vererben in Österreich einen großen Gestaltungsspielraum. Damit dieser Spielraum auch genutzt wird, braucht es ein Testament, das formgültig ist, klar formuliert und im Ernstfall gefunden wird.
Kein Pflichtteil – große Freiheit
Seit 1. Jänner 2017 haben in Österreich nur noch Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner einen Pflichtteilsanspruch. Eltern und Geschwister sind nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Wer weder Kinder noch einen Ehe- oder eingetragenen Partner hat, kann sein Vermögen daher grundsätzlich frei verteilen.
Die Testamentsformen in Österreich
Eigenhändiges Testament: vollständig mit der Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben. Datum und Ort sind nicht zwingend, aber dringend empfohlen.
Fremdhändiges Testament: zum Beispiel am Computer geschrieben. Es muss eigenhändig unterschrieben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen werden, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält. Außerdem müssen drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein und mit einem Zusatz unterschreiben, der ihre Zeugeneigenschaft und Identität erkennen lässt.
Öffentliches Testament: vor einem Notar oder vor Gericht errichtet.
Was in ein gutes Testament gehört
Erbeinsetzung: Wer erhält den Nachlass als Ganzes oder zu welchen Anteilen?
Ersatzerben: Wer soll erben, falls eine bedachte Person vor Ihnen stirbt oder eine Organisation nicht mehr besteht?
Vermächtnisse: Welche Personen oder Organisationen erhalten bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge?
Auflagen: Gibt es Wünsche, die erfüllt werden sollen, etwa Grabpflege oder die Versorgung eines Haustiers?
Testamentsvollstrecker: Wer sorgt dafür, dass alles so umgesetzt wird, wie Sie es wollten?
Häufige Fehler
Die meisten Probleme entstehen durch Formfehler, unklare Bezeichnungen („mein Erspartes soll an den Tierschutz gehen“ – an welche Organisation genau?), fehlende Ersatzregelungen oder Testamente, die nach dem Tod schlicht nicht gefunden werden. Ein vom Notar oder Rechtsanwalt errichtetes bzw. geprüftes Testament, das im Testamentsregister registriert ist, vermeidet diese Risiken.
Regelmäßig überprüfen
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Überprüfen Sie es alle paar Jahre und bei wichtigen Lebensereignissen – etwa einer neuen Partnerschaft, dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wenn eine bedachte Person verstirbt.
Kostenlose Erstberatung
Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.
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