Vermögen an gemeinnützige Organisationen vererben

Immer mehr Menschen ohne Erben entscheiden sich dafür, mit ihrem Vermögen über den eigenen Tod hinaus etwas Gutes zu bewirken – für Kinder in Not, die Forschung, den Tierschutz, die Pfarre oder den Verein, in dem sie ein Leben lang aktiv waren. In Österreich ist das einfach möglich, wenn einige Punkte beachtet werden.
Die Möglichkeiten im Überblick
Erbeinsetzung: Die Organisation erhält Ihren gesamten Nachlass oder einen Anteil daran.
Vermächtnis: Die Organisation erhält einen bestimmten Betrag, ein Wertpapierdepot oder eine Immobilie, während der übrige Nachlass an andere geht.
Auflage oder Zweckbindung: Sie legen fest, wofür das Geld verwendet werden soll – etwa für ein bestimmtes Projekt oder eine Region.
Stiftung: Sie errichten eine eigene gemeinnützige Stiftung oder stiften einer bestehenden Stiftung zu, sodass Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und nur die Erträge verwendet werden.
Seriöse Organisationen erkennen
Achten Sie auf Transparenz. Hilfreiche Anhaltspunkte sind das Österreichische Spendengütesiegel sowie die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Finanzministeriums. Fragen Sie nach Jahresberichten und danach, wie Erbschaften konkret verwendet werden. Viele Organisationen haben eigene Ansprechpartner für Testamentsspenden.
Die Organisation eindeutig bezeichnen
Verwenden Sie im Testament den exakten Namen, den Sitz und – bei Vereinen – die ZVR-Zahl. Legen Sie außerdem fest, was geschehen soll, wenn die Organisation zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht mehr besteht oder den Zweck nicht mehr verfolgt. So vermeiden Sie Unklarheiten und Streit.
Damit Ihr Wille auch umgesetzt wird
Gerade wenn keine Angehörigen da sind, die sich kümmern, empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Er sorgt dafür, dass Immobilien bewertet und gegebenenfalls verwertet, Vermächtnisse erfüllt und Zweckbindungen eingehalten werden. Bei „Keine Erben“ kann Dr. Daniel Bramböck diese Rolle auf Wunsch übernehmen.
Steuern
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Bei Immobilien fällt jedoch grundsätzlich Grunderwerbsteuer an; für Zuwendungen an Stiftungen gelten eigene Regeln. Klären Sie die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall mit einem Steuerberater.
Kostenlose Erstberatung
Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Dr. Daniel Bramböck – telefonisch unter +43 664 530 4766 oder per E-Mail an info@keineerben.at.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.
Kommentare